Seit über 30 Jahren stellt die Hahlbrock GmbH zivile und militärische Groß-Radome her.
Nach einem langen Rechtsstreit über drei gerichtliche Instanzen entschied der Bundesgerichtshof am 14.05.2019 (BGH X ZR 95/18) endgültig, dass die Hahlbrock GmbH auch Bauelemente für Radome herstellen, verkaufen und daraus selbst Radome errichten darf, wie sie im europäischen Patent 1 303 003 der G+H Kühllager- und Industriebau GmbH beschrieben sind.